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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Picturemakers GmbH DüsseldorfDie folgenden Bedingungen dienen dazu, den rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem wir unsere Leistungen im Studio und im Labor abwickeln:
§ 1. Diese AGB gelten für alle von der Picturemakers GmbH übernommenen Aufträge. Entgegenstehende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nur an, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Es gilt stets deutsches Recht. Diese AGB liegen in unseren Geschäftsräumen aus und sind auf der Homepage von Picturemakers veröffentlicht.
§ 2. Bestellungen werden erst aufgrund unserer Auftragsbestätigung oder durch Erbringen der bestellten Leistung wirksam. Zur Annahme steht uns eine Frist von 8 Werktagen zur Verfügung. Wenn kein Angebot erstellt wurde, gelten die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise unserer Preisliste.
§ 3. "Fotografien" im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke der Picturemakers GmbH, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, Negativ, digitale Daten). Die Erstellung von Datenträgern wird separat berechnet, es sei denn, der Datenträger ist Teil einer Pauschale für Nutzungsrechte. Dies ergibt sich dann ausdrücklich aus unserer aktuellen Preisliste. § 11. Wird uns die freie Gestaltung eines Auftrages überlassen, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes, der Requisiten, des MakUps und der angewendeten optisch-technischen fotografischen Mittel ausgeschlossen. Bei individuellen Portraits gelten die Arbeiten als anerkannt, wenn der Kunde seine Fotografien gesehen, erhalten und bezahlt hat. Spätere Reklamationen aufgrund geschmacklicher Auffassungen sind nicht zulässig.
§ 12. Sonstige Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien oder Laborleistungen als auftragsgemäß angenommen. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel, für die die gesetzliche Garantie gilt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm überlassene Daten und Datenträger unverzüglich nach Erhalt auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
§ 13. Wir archivieren die Bilddaten von Studio-Aufnahmen maximal für ein Jahr ab dem Fototermin. Nur in dieser Zeit können Nachbestellungen erfolgen. Bewerbungsfotos und Passfotos werden nicht archiviert, weil wir unseren Kunden eine preisgünstige Möglichkeit bieten, diese Dateien gleich nach dem Fototermin zu erwerben. Sollten Bilddaten in unserem Archiv vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, sind wir nicht haftbar.
§ 15. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Verzug.
§ 16. Übersteigt die voraussichtliche Rechnungssumme den Betrag von 1.000 Euro, so sind wir berechtigt, noch vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung in Höhe von 40% zu verlangen.
§ 17. Bei Laboraufträgen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er im Besitz aller notwendigen Rechte an Fotos und Werken ist und dass durch die Vervielfältigung kein Verstoß gegen geltende Gesetze erfolgt. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, Aufträge nicht auszuführen, die nach geltenden Moralvorstellungen als anstößig empfunden werden können, selbst wenn diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
§ 18. Picturemakers GmbH arbeitet mit moderner Technik. Dennoch können Systemfehler in Datenverarbeitungsanlagen zu Datenverlusten führen. Deshalb empfehlen wir den Kunden ausdrücklich, von bestellten Dateien selbst Sicherungskopien zu behalten. Im Fall des Verlustes und der Beschädigung von Datenträgern haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Jedwede Haftung beschränkt sich auf Ersatz des Materialwertes in gleicher Qualität. In keinem Fall haften wir über den Wert des Auftragsumfangs hinaus.
§ 19. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Düsseldorf.
§ 20. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dennoch gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am ehesten entspricht.
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